Mom‘s favorites and more – Ein Familien- und Lifestyleblog

Treppenlift finanzieren: Kosten, Zuschüsse & Fördermöglichkeiten im Überblick

Was kostet ein Treppenlift

Ein Treppenlift kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen enormen Unterschied im Alltag machen. Doch neben technischen Fragen ist vor allem ein Aspekt entscheidend: die Finanzierung. Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Modell, Treppenverlauf und Einbausituation. Umso wichtiger ist es, sich über Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen zu informieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Treppenlift finanzieren und welche Unterstützung Sie in Deutschland erhalten können.

Kosten: Was kostet ein Treppenlift?

Die Preise für Treppenlifte variieren stark. Ein einfacher Sitzlift für eine gerade Treppe beginnt bei etwa 3.500 bis 5.000 Euro. Bei kurvigen oder mehrstöckigen Treppen können 10.000 Euro oder mehr anfallen. Plattformlifte und Hublifte sind in der Regel noch teurer.Zusätzliche Kosten entstehen durch Einbau, Wartung, Stromverbrauch sowie eventuell notwendige bauliche Maßnahmen. Ein individueller Kostenvoranschlag durch einen Fachbetrieb ist daher empfehlenswert.

Pflegekasse: Zuschuss bis zu 4.000 Euro

Ein zentraler Anlaufpunkt ist die Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Pro Maßnahme kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden – pro Person im Haushalt. Wohnen also mehrere Pflegebedürftige gemeinsam, können sich die Zuschüsse summieren (z. B. 8.000 Euro bei zwei Personen).Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf und Einbau gestellt und bewilligt werden.

Altersgerecht Umbauen

KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet das Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“ an. Hier können bis zu 10 % der Investitionskosten, maximal 6.250 Euro, bezuschusst werden. Diese Förderung ist auch ohne Pflegegrad möglich, wird jedoch jährlich neu aufgelegt und ist kontingentiert – also schnell beantragen!

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Treppenlifte können unter „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden – besonders bei medizinischer Notwendigkeit.
  • Zuschüsse durch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen, etwa nach einem Arbeitsunfall.
  • Sozialhilfeträger, wenn kein Eigenvermögen vorhanden ist.
  • Ratenkauf oder Mietmodelle bei spezialisierten Anbietern.

Fazit: Frühzeitig informieren lohnt sich

Die Anschaffung eines Treppenlifts muss keine unüberwindbare finanzielle Hürde darstellen. Wer sich rechtzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert und professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann mit staatlicher Unterstützung deutlich sparen – und gewinnt mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alltag.

Redaktion